.
 

Benutzungsregeln für Vereinseigentum


Ohne Regeln geht es nicht.
Denn die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit eines Anderen beginnt!


Die vereinseigenen Kajaks und Canadier stehen den Mitgliedern im Rahmen des Trainings und für ausgeschriebene Fahrten nach Absprache zur Verfügung.

  • Vor dem Ausleihen muß der Eintrag im Fahrtenbuch erfolgen.
    - bei Mitgliedern mit eigenen Bootsmaterial wird darum gebeten
    - bei Mitgliedern und Gästen, welche Vereinseigentum benutzen, ist es verpflichtend!
      Wenn die Eintragung mehrmals missachtet wird, wird das Recht der Ausleihung entzogen.

 Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen sowie Trainingsbetrieb

  • Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich Vereinsmitglied sein.
    Ausgenommen sind vom Verein auch für Nichtmitglieder angebotene Unternehmungen.
  • Nichtmitglieder können zudem Vereinsmitglieder zur Vorstellung des Sports begleiten.

Benutzung von Vereinseigentum ist erlaubt...

  • im Rahmen eines Kurses nach Zuweisung eines Trainers mit Eintrag ins Fahrtenbuch
  • in Begleitung eines Mitglieds zur Vorstellung des Sports
  • selbstständig, in Abklärung mit der Vorstandschaft bzw. des Trainers

    Dabei gilt:
  • Nur die dafür ausgewiesenen Boote verwenden!
  • Schäden melden! - Sonst wird das Recht zur Ausleihe entzogen.
  • Boote müssen im "trockenen" Zustand (also ausgewischt) auf ihren Platz zurückstellen!

Benutzung der Zehnercanadier

  • nur in Absprache mit dem Bootswart
    - Vereinsinteressen gehen vor Einzelinteressen
  • Reservierungen der Canadier werden im Veranstaltungs- und Reservierungskalender eingetragen
    und sind dort auch für alle einsehbar
  • Bei Fahrten, an denen ausschließlich Mitglieder der Abteilung teilnehmen werden Spenden erbeten
  • Bei Fahrten, an denen auch Nicht-Mitglieder teilnehmen ist eine Gebühr von € 20 beim Bootswart zu entrichten